Richtlinien

2014/35/EU

Niederspannungsrichtlinie

2011/65/EU

RoHS-Richtlinie

2014/30/EU

EMV-Richtlinie

Richtlinien 1:

Installation mit Schutzleiterverbindung

Bei der Installation von elektrischen Anlagen und Bauteilen müssen Sie zuerst die Schutzleiterverbindungen anschließen und diese bei der Deinstallation als letztes entfernen.

Beachten Sie folgende Vorschriften für die Ausführung der Schutzleiterverbindung in Abhängigkeit mit der Höhe der Ableitströme:

    • Mindestanforderung Schutzleiter: KU-Wert von 4,5
    • Mindestanforderung Ableitströme: IL < 10 mA; KU = 6 für IL > 10 mA

    Wert

    Erläuterung

    KU

    Klassifizierungsgröße von sicherheitsbezogenen Ausfallarten zum Schutz gegen gefährliche Körperströme und zu hoher Erwärmung

    KU = 4,5

    Wird in Bezug auf Unterbrechung erreicht:
    Bei fest angeschlossener Schutzleiterverbindung
    ≥ 1,5 mm2
    Bei Schutzleiterverbindungen ≥ 2,5 mm2 mit Steckverbinder für industrielle Anlagen nach IEC 60309-2

    KU = 6

    Wird in Bezug auf Unterbrechung erreicht:
    Bei fest angeschlossenen Leitern ≥ 10 mm2; Anschlussart und Verlegung müssen den Anforderungen der gültigen Normen für PE-Leiter entsprechen