Prüfstellen


Prüfstellen 1:

Die Motoren fallen nicht in den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie.
Beckhoff Produkte sind jedoch vollständig unter Einhaltung aller relevanten Bestimmungen für Personensicherheit und dem Einsatz in einer Maschine oder Anlage ausgelegt und bewertet.


Prüfstellen 2:

Die Motoren erfüllen alle Anforderungen der Eurasischen Wirtschaftsunion. Hierzu gehören Russland, Weißrussland, Armenien, Kasachstan, Kirgistan und Belarus.

Das EAC–Logo befindet sich auf dem Typenschild.