RoHS

Alle im Getriebe eingesetzten homogenen Materialien unterschreiten die vorgegebenen Grenzwerte der Richtlinie 2011/65/EU Anhang II. Einen Überblick über die prozentualen Schadstoffmengen erhalten Sie in der nachfolgenden Tabelle:

Material

Prozentualer Anteil

Blei

0,1%

Quecksilber

0,1%

Cadmium

0,01%

Sechswertiges Chrom

0,1%

Polybromierte Biphenyle; PBB

0,1%

Polybromierte Diphenylether; PBDE

0,1 %

Ein Einbau des Getriebes als Maschinenkomponenten hat somit keine Auswirkungen auf die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektrogeräten oder Elektronikgeräten.